Was man bei Kreditkartenzahlungen beachten sollte
Kreditkartenzahlungen werden im Einzelhandel, in Restaurants oder beim Tanken immer zahlreicher. Im Internet sind Zahlungsvorgänge oft sogar ausschließlich mit der Kreditkarte möglich - andere Zahlungsmethoden werden schlicht nicht akzeptiert. Kein Wunder also, dass immer mehr Deutsche neben der ec Karte auch eine Kreditkarte in der Brieftasche haben. Allerdings ist beim Umgang mit Kreditkarten Vorsicht geboten - denn anders als bei ec Karten ist Missbrauch mit Kreditkarten wesentlich einfacher. Mit ein paar einfachen tricks kann man sich aber leicht gegen Betrüger schützen:
Einkaufen und Bezahlen vor Ort bei der Akzeptanzstelle
Beim einkaufen im Supermarkt, beim bezahlen im Restaurant oder an der Tankstelle sollte man die Kreditkarte auf keinen Fall aus den Augen lassen. Besonders heikel ist die beim bezahlen in Restaurants, wo die Kellner gerne mal einige Minuten an den nicht einsehbaren Tresen verschwinden, um die Zahlung abzuwickeln. Aus Sicherheitsgründen sollte man daher direkt an der Bar bezahlen, damit man den Zahlvorgang kontrollieren kann. Ein Fehler, der unbedingt vermieden werden sollte, ist das Wegwerfen der Kreditkartenbelege auf offener Straße. Geschickte Betrüger suchen nach solchen Belegen und verwenden die darauf aufgeführten Daten für missbräuchliche Zwecke.
Beim Onlineshopping...
...sind die Möglichkeiten der Kontrolle stark eingeschränkt. Im Grunde genommen hat man als Karteninhaber keinen Überblick darüber, was mit den Kartendaten passiert. Die Akzeptanzstelle könnte die Daten sogar speichern und Missbrauch betreiben. Eine weitere Gefahr resultiert aus einer nicht verschlüsselten Datenübertragung. Unbefugte Dritte können bei der unverschlüsselten Übertragung leicht die Daten ausspähen und im Internet auf die Kosten des Karteinhabers nach Herzenslust einkaufen gehen.
Im Missbrauchsfall...
...ist man als Karteninhaber dazu verpflichtet, die Karte sofort sperren zu lassen, damit die persönliche Haftung ausgeschlossen wird. In der Regel ist die Haftung des Karteninhabers auf einen Betrag von nur 50 Euro begrenzt, sodass die Konsequenzen aus einem Betrugsfall für den Karteninhaber überschaubar bleiben. Dennoch verursacht ein Missbrauch meist großen Ärger und nicht selten sind sich Kreditkartengesellschaft und Karteninhaber über die Schuldfrage uneinig. Damit es erst gar nicht zu einem Missbrauch kommen kann, sollte man die Kreditkarte dementsprechend behandeln wie Bargeld - und das lässt man schließlich auch nicht unachtsam herumliegen.